Unsere Öffnungszeiten ( November bis Februar )

Mo-Fr  8 - 12.15 Uhr u. 13.30 - 17.30 Uhr
Sa  8 - 12.30 Uhr

 

Tel.: (07904) 452 · info(at)farben-schoenberger.de

» Ausblick » Aktuell

Aktuell

Verbaucher können Handwerkerrechnungen künftig in doppeltem Umfang geltend machen. Betrug die maximale Steuererstattung bisher 600 Euro pro Jahr, liegt sie nun bei 1200 Euro! 6000 Euro ist damit der höchste Betrag, der für Handwerkerkosten abgesetzt werden kann. Wenn Sie also Ihre Steuererklärung machen, gibt es 20 Prozent der angefallenen Handwerkerleistungen zurück! (20 Prozent von 6000 Euro = 1200 Euro Erstattung). Sie werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Begünstigt ist nur die reine Dienstleitung des Handwerkers. Materialkosten sind davon ausgeschlossen.

Ein Beispiel: Bei Ihrer Renovierung fallen Arbeitsleistungen i.H.v. 2000 Euro an. Davon sind 20 Prozent absetzbar. Macht 400 Euro inklusive Mehrwertsteuer.